Wussten Sie schon? - Interessantes zum Thema Rauchen

02.06.2020

Wie gut kennen Sie sich aus?

Frage 1

Ihr Sohn geht in den Tabakladen, um dort Zigaretten zu kaufen. Wie alt muss er mindestens sein, damit der Ladenbesitzer ihm die Zigaretten verkaufen darf?

a) 14 Jahre, wenn er eine schriftliche Einverständniserklärung von mir dabeihat.

b) 16 Jahre, wenn eine 18-jährige Begleitperson dabei ist.

c) 18 Jahre

Frage 2

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen, wenn sie den Tabak nicht selbst kaufen?

a) ab 16 Jahren

b) ab 16 Jahren, wenn die schriftliche Erlaubnis der Eltern (Personensorgeberechtigten) mitgeführt wird.

c) ab 16 Jahren, wenn ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei ist.

d) ab 18 Jahren

Frage 3

Ab welchem Alter ist das „Dampfen“ von E-Zigaretten oder E-Shishas erlaubt?

a) ab 18 Jahren

b) ab 16 Jahren, wenn die E-Zigarette/-Shisha nikotinfrei ist.

c) Es gibt hierfür keine Altersbeschränkung, da es sich nicht um Tabakwaren handelt.

Frage 4

Ihre 17-jährige Tochter möchte mit ihrem 19-jährigen Freund eine Shisha-Bar besuchen. Unter welcher Bedingung ist dies möglich?

a) Ich muss dem Freund eine schriftliche „Erziehungsbeauftragung“ erteilen.

b) Meine Tochter muss versprechen dort nicht zu rauchen.

c) Gar nicht.

d) Das geht nur, wenn ich als Elternteil mit dabei bin.