Wussten Sie schon? - Interessantes zum Thema Kinobesuche
09.06.2020
- Anna feiert ihren 12. Geburtstag im Kino. Sie hat sich einen spannenden Film ab 12 Jahren ausgesucht. Ihre Geburtstagsgäste sind auch schon fast alle 12 Jahre alt. Nur Marlene, eine ihrer Freundinnen, ist erst 11 Jahre alt. Annas Mutter hat die Tante von Marlene gebeten mit ins Kino zu kommen.
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- Das ist vollkommen in Ordnung, da die Tante als erziehungsbeauftragte Person die Eltern vertritt. Marlene darf den Film mitschauen.
- Kinder, die jünger als die Altersbeschränkung sind, dürfen grundsätzlich diese Filme nicht schauen.
- Marlene darf den Film nur schauen, wenn einer ihrer Erziehungsberechtigten dabei ist.
- Nick ist 15 Jahre alt und geht mit seinen Eltern ins Kino. Sie wollen einen Film ab 16 Jahren gemeinsam anschauen.
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- Filme, die erst ab 16 Jahren frei gegeben sind, dürfen von jüngeren Kinobesuchern auch nicht im Beisein der Erziehungsberechtigten geschaut werden.
- Nick darf den Film schauen, weil seine Eltern dabei sind.
- Nick dürfte den Film auch schauen, wenn seine Eltern ihm Vorort die Karte kaufen und selbst nicht mit ins Kino gehen.
- Amelie ist 14 Jahre alt. Sie möchte mit ihren Freundinnen einen Film mit einer Altersbegrenzung ab 12 Jahren schauen. Der Film ist schon lange im Programm und bisher hatte es nicht geklappt ins Kino zu gehen. Die letzte Vorstellung des Films ist am Samstag und beginnt um 20 Uhr. Der Film hat Überlänge, sodass er erst um 22:30 Uhr zu Ende ist. Amelies Mutter bringt sie und ihre Freundinnen zum Kino und holt sie anschließend auch wieder ab.
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- Kein Problem, der Film ist ja vom Alter her geeignet.
- Der Film endet nach 22 Uhr und daher geht das nicht.
- Amelie dürfte den Film nur schauen, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet würde.
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