„Wussten Sie schon…?“ - Themenreihe zum Jugendschutz: Aufenthaltsbeschränkungen
Frage 1
Normalerweise dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen in Gaststätten gehen. Das Jugendschutzgesetz sieht jedoch eine Ausnahme für Jugendliche unter 16 Jahren vor. Warum und wie lange darf die 14-jährige Maria ohne Begleitung durch ein Elternteil oder Erziehungsbeauftragten in der Gaststätte bleiben?
a) Bis 20 Uhr, wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnimmt.
b) Bis 21 Uhr, wenn die Polizei sie dabei nicht erwischt.
c) Bis 22 Uhr, wenn das örtliche Jugendhaus geschlossen hat.
d) Bis 23 Uhr, wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnimmt.
Frage 2
Ohne Begleitung (durch Personensorgeberechtigte oder Erziehungsbeauftragte) dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht bei öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Ihr Sohn ist 16 Jahre geworden und darf nun endlich alleine in die Disco gehen. Wie lange darf er gemeinsam mit seinen gleichaltrigen Freunden bleiben?
a) Bis 22 Uhr.
b) Bis 24 Uhr.
c) Bis 1 Uhr, wenn er ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nimmt.
d) Bis zum Ende, wenn ich ihm eine schriftliche Einverständniserklärung mitgebe.
Frage 3
Ein Freund Ihrer 17-jährigen Tochter will seinen 19. Geburtstag in einem Nachtclub feiern. Unter welcher Bedingung darf Ihre Tochter den Nachtclub besuchen?
a) Sie darf den Nachtclub gar nicht besuchen.
b) Sie muss spätestens um 24 Uhr gehen.
c) Der Freund muss von mir als Elternteil schriftlich mit der Aufsicht beauftragt werden.
d) Ich als Elternteil muss sie begleiten.
Frage 4
Wie lange darf sich Ihr 13-jähriges Kind abends mit Freunden zum Kicken auf dem Bolzplatz treffen?
a) Bis 20 Uhr
b) Bis 21 Uhr
c) Bis 22 Uhr
d) So lange wie ich es erlaube.
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